Verfahrensbeendigung in Österreich. Das Verfahren vor dem Landesgericht Feldkirch, das ein Gutachten aus dem Jahr 2019 betraf, wurde nicht durch Urteil, sondern durch eine Vereinbarung ewigen Ruhens beendet – einvernehmlich und ohne Schuldanerkenntnis. Ich habe mich für diesen Weg entschieden, um eine mehrjährige Auseinandersetzung abzuschliessen. Die Darstellung als „Verurteilung" entspricht nicht dem tatsächlichen Verfahrensausgang. Die im Rahmen der Vereinbarung von der Berufshaftpflichtversicherung übernommene Summe entfiel hauptsächlich auf Gutachter-, Verfahrens- und Anwaltskosten.
Einzelfall. Weitere vergleichbare Schadenersatzverfahren sind weder anhängig noch wurden solche in der Vergangenheit geführt.
Methodische Einwände. Meine fachlichen Einwände gegen die Einschätzung der Obergutachterin habe ich im Verfahren auf dem vorgesehenen Weg geltend gemacht. Als konstruktive Konsequenz sind zwei Fachpublikationen zur Qualitätssicherung familienrechtlicher Gutachten entstanden (iFamZ 1/2026, 74–80; AJP/PJA 8/2026).
Die Rolle des Sachverständigen. Die Aufgabe eines Sachverständigen ist die wissenschaftlich begründete Beurteilung eines angefragten Sachverhalts und die Beantwortung der Fragen des Auftraggebers. Über das weitere Vorgehen entscheidet ausschliesslich die Behörde oder das Gericht. Eine Kindesabnahme unter Einsatz vermummter Polizeikräfte und mit Gewalt wird fachlich nicht empfohlen, da dies nicht dem Kindeswohl entspräche.
Fachliche Stellung. Unabhängig vom aktuellen Verfahren bin ich weiterhin in folgenden Funktionen und Berufsverbänden tätig:
- Qualitäts-Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Justiz (Österreich)
- Psychologenbeirat des Bundesministeriums für Gesundheit (Österreich)
- gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger (BMJ Österreich)
- Mitglied des SBAP (Schweiz)
- Mitglied des BÖP (Österreich)
- Mitglied der GkPP mit Leitung der Fachabteilung Kinder, Jugend, Familie (KiJuFam)
Weder die Berufung durch die Bundesministerien noch die fortgesetzte Mitgliedschaft in anerkannten Berufsverbänden wäre möglich, wenn tatsächliches Fehlverhalten festgestellt oder begründete Zweifel an meiner fachlichen und persönlichen Integrität bestünden.
Qualifikation. Ich bin im PsyReg des Bundesamts für Gesundheit korrekt als Psychologe eingetragen.
Vorgehen. Kritische Berichterstattung über die Arbeit von Sachverständigen halte ich für berechtigt und notwendig – ebenso selbstverständlich ist, dass sie sich am tatsächlichen Sachverhalt orientiert. Ich werde deshalb beim Schweizer Presserat Beschwerde einreichen.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Dr. Daniel Gutschner