Für Behörden

Seit mehr als 20 Jahren arbeite ich mit Gerichten, KESB, Berufsbeistandschaften und Sozialdiensten zusammen. In dieser Zeit habe ich gelernt, dass nachhaltige Lösungen Flexibilität erfordern - und ein gutes Verständnis sowohl der fachlichen Fragen wie auch der Realität des behördlichen Alltags.

Ich kenne die Fallarbeit aus eigener langjähriger Praxis, den Druck von Führungsverantwortung, und ich weiss, wie es sich anfühlt, wenn Situationen trotz aller Bemühungen nicht vom Fleck kommen.

Gerne berate ich Sie im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu den einzelnen Angeboten.

  • Rekursverfahren
  • Erwachsenenschutzverfahren
  • Rechtspsychologischer Fachbericht
  • Eheschutz- und Scheidungsverfahren
  • Interventionsorientierte Gutachten
  • Methodenkritische Stellungnahme
  • FOI – Fallorientierte Intervention
  • Supervision und Coaching bei hochstrittiger Elternschaft
  • Fachspezifische Teamsupervision
  • Fachspezifische Fallsupervision
  • Rechtspsychologische Beratung
  • Case Management
  • Case Management in Kindesschutzfragen
  • Unterstützung von psychisch belasteten Familiensystemen
  • Coaching für Erwachsene in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen
  • Coaching für Kinder in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen der Eltern

Abklärungen

Abklärungen in Rekursverfahren

Wenn Sie im Rahmen eines Rekursverfahrens eine neutrale rechtspsychologische Facheinschätzung im Sinne eines Gutachtens benötigen, erörtere ich gerne mit Ihnen die verschiedenen Optionen.

Je nach Dringlichkeit besteht die Möglichkeit, innert 4 Wochen ein mündliches Gutachten zu erstatten.

Interventionsorientierte Gutachten

Bei Besuchsrechtsschwierigkeiten stösst die klassische Begutachtung oft an ihre Grenzen. Sie liefert eine Momentaufnahme – aber keine Lösung. Der interventionsorientierte Ansatz geht einen anderen Weg: Er versteht Begutachtung als prozesshaftes Geschehen, das diagnostischen Erkenntnisgewinn mit gezielten Interventionen verbindet.

Kooperation als Ziel, nicht als Voraussetzung: Der Ansatz darf nicht mit einem rein konsensbasierten Vorgehen verwechselt werden. Bei hochkonflikthaften Elternkonstellationen wäre die Annahme, Einvernehmen liesse sich ohne Weiteres herstellen, unrealistisch und kontraproduktiv. Es wäre falsch, hochkonflikthafte Eltern vorschnell als nicht veränderbar einzuordnen – Interventionen sind oftmals möglich, sofern nicht gravierende Persönlichkeitsstörungen vorliegen.

Das Vorgehen in drei Phasen:

Phase 1 – Befundaufnahme mit Fokus auf Co-Parenting, mündend in erste Empfehlungen für eine Erprobungsphase.

Phase 2 – Erprobungsphase: Die Kontaktregelungen werden praktisch erprobt; nach etwa drei Monaten erfolgt eine Evaluation mit Zwischenbericht.

Phase 3 – Dynamische Empfehlung: Statt starrer Kontaktregelungen wird eine anpassbare Strukturhilfe mit Fokus auf funktionale Zuständigkeiten erarbeitet.

Die Rolle der Behörde: Bei hochkonflikthaften Konstellationen muss die Behörde den notwendigen Druck aufrechterhalten, damit Interventionen nicht ins Leere laufen. Regelmässige Zwischenberichte dokumentieren, ob der Prozess auf Kurs ist.

Die Erfahrung zeigt: Auch bei verhärteten Fronten lassen sich mit diesem Ansatz tragfähige Lösungen entwickeln. Wo dies nicht gelingt, ermöglichen die gewonnenen Erkenntnisse zumindest klare Empfehlungen für das weitere Vorgehen – auf einer empirischen Grundlage, die nicht allein auf Prognosen beruht, sondern auf beobachteten Verläufen.

Erwachsenenschutzverfahren

Im Auftrag der KESB oder gerichtlicher Instanzen erstelle ich Fachberichte und Gutachten zur Klärung erwachsenenschutzrechtlicher Fragestellungen. Typische Themen sind:

  • Urteilsfähigkeit (Art. 16 ZGB) in spezifischen Lebensbereichen
  • psychischer Gesundheitszustand und dessen Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit
  • funktionale Fähigkeiten in den Bereichen Alltagsbewältigung, Administration und Finanzen, gesundheitliche Belange sowie Wohnen
  • konkreter Unterstützungs- und Hilfebedarf
  • Empfehlung zu Art und Umfang einer allfälligen Beistandschaft (Art. 390 ff. ZGB) unter Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsprinzips

Der Bericht liefert der Behörde eine fundierte Entscheidgrundlage – mit dem Ziel, eine massgeschneiderte Lösung zu ermöglichen, die der betroffenen Person so viel Autonomie wie möglich belässt und nur dort eingreift, wo es tatsächlich erforderlich ist.

Rechtspsychologischer Fachbericht

Nicht jeder Fall erfordert eine umfassende Begutachtung. Der Fachbericht konzentriert sich auf aktuelle, meist prognostische Fragestellungen – er ist damit zeit- und kostengünstiger, ohne Qualitätseinbussen.

Eheschutz- und Scheidungsverfahren

Ich erstelle psychologische Gutachten für Gerichte und zivilrechtliche Behörden. Mögliche Fragestellungen:

  • Beurteilung der Erziehungsfähigkeit
  • Besuchsrechtsregelungen
  • Beurteilung des Kindeswohls
  • Zumutbarkeit des gemeinsamen Sorgerechts
  • Abklärung von Gefährdungsmeldungen
  • Rückplatzierungen fremduntergebrachter Kinder

Abklärungen in Rekursverfahren

Wird gegen einen behördlichen Entscheid Rekurs erhoben, braucht die nächste Instanz oft eine unabhängige fachliche Zweitmeinung – sei es zu strittigen diagnostischen Fragen, zur Plausibilität bisheriger Einschätzungen oder zu neuen Aspekten, die im laufenden Verfahren aufgetaucht sind.

Ich erstatte neutrale rechtspsychologische Gutachten, die auf den konkreten Streitgegenstand fokussieren und der Rechtsmittelinstanz eine tragfähige Entscheidgrundlage liefern.

Je nach Dringlichkeit besteht die Möglichkeit, innert vier Wochen ein mündliches Gutachten zu erstatten – etwa wenn aufschiebende Wirkung im Raum steht oder eine Kindswohlgefährdung zeitnahes Handeln erfordert.

Methodenkritische Stellungnahme

Sachverständigengutachten greifen tief in die Lebenssituation von Kindern und Eltern ein. Die zu begutachtenden Personen haben Anspruch darauf, dass die Begutachtung lege artis erfolgt – die Sachverständigen ihrerseits darauf, dass ihre Arbeit nach nachvollziehbaren fachlichen Kriterien beurteilt wird und nicht zur Waffe im Elternstreit umfunktioniert wird.

Die methodenkritische Stellungnahme ist die fachliche Antwort auf dieses doppelte Schutzbedürfnis. Sie überprüft ein vorliegendes Gutachten ausschliesslich auf methodische Qualität – nicht auf die inhaltliche „Richtigkeit" der Fachmeinung. Dafür braucht es einen klaren Prüfrahmen.

Meine Stellungnahmen orientieren sich an einem Katalog von 15 Qualitätskriterien aus fünf Bereichen:

  • formale Grundvoraussetzungen (Beweisauftrag, Unparteilichkeit, persönliche Erstellung)
  • methodische Fundierung (Transformation der Fragestellung, Aktenstudium, multimodales Vorgehen)
  • Durchführung (Aufklärung, Einbezug relevanter Personen, Symmetrie der Exploration)
  • Testdiagnostik und Beobachtungen
  • Darstellung, Trennung von Befund und Interpretation, Beantwortung der Beweisfragen

Identifizierte Mängel werden in einem dreistufigen System differenziert gewichtet:

  • Stufe 1 – ohne gravierende Mängel: das Gutachten ist verwertbar
  • Stufe 2 – geringfügige Mängel: Klärung durch Ergänzungsfragen oder Ergänzungsgutachten
  • Stufe 3 – wesentliche Mängel: neue Begutachtung durch eine andere Sachverständige

Abgrenzung: Eine methodenkritische Stellungnahme ist kein Gegengutachten und kein Privatgutachten. Sie zieht keine eigenen Schlussfolgerungen zu den gerichtlichen Fragen, klärt keine Faktenlage und beurteilt nicht die Befangenheit der Sachverständigen (das ist eine rechtliche Frage). Wurde ein Gutachten lege artis erstellt, ist die Fachmeinung der Sachverständigen zu würdigen – nicht zu ersetzen.

Den vollständigen Prüfkatalog und das Bewertungssystem habe ich gemeinsam mit Dr. Marianne Waldenmair (Wien) in einem Fachbeitrag dargestellt: Qualitätskriterien für familienrechtliche Sachverständigengutachten und deren Überprüfung (eingereicht, 2026).

FOI – Fallorientierte Intervention

Frühzeitige Einschätzung in komplexen Angelegenheiten: telefonische Klärung, Aktenstudium, beratendes Gespräch – bei Bedarf auch als Aktengutachten. Da es hier meist um dringende Fälle geht, terminiere ich das Gespräch innerhalb einer Woche nach Aktenerhalt.

Beratungen

Rechtspsychologische Beratung

Sie stossen bei einem Fall an Ihre Grenzen? Drehen sich im Kreis? Benötigen erweitertes Fachwissen zu psychischen Erkrankungen?

Ich biete praxisnahe Beratung bei Fragen rund um Kinder psychisch kranker Eltern: Nach Falldarstellung und Aktenstudium analysieren wir gemeinsam die Problemlage und skizzieren mögliche Lösungswege.

Case Management

Für Fälle, die Ihnen schon länger Sorge bereiten, wo sich die Verhältnisse immer wieder anders präsentieren und eine stabile Zusammenarbeit des gesamten Helfersystems gefragt ist.

Am runden Tisch wird mit allen Beteiligten ein gemeinsames Vorgehen besprochen. Standortsitzungen dienen der Überprüfung und allfälligen Anpassung der Massnahmen.

Case Management in Kindesschutzfragen

In besonders komplexen Fällen übernehme ich die Koordination der Massnahmen sowie die Verlaufsbegleitung. Bei Bedarf wird vorab ein Fachbericht erstellt. Vorteil: Eine neutrale, rechtspsychologisch abgestützte Fachmeinung fliesst kontinuierlich in Planung und Entscheide ein. Bei Schwierigkeiten kann innerhalb von zwei Wochen ein aktualisierter Bericht erstellt werden.

Unterstützung von psychisch belasteten Familiensystemen

Dieses Angebot richtet sich an Behörden und Institutionen, welche in ihrem Alltag mit komplexen Fällen in der Betreuung von Kindern mit psychisch kranken Eltern zu tun haben.

Das Hauptaugenmerk liegt darin, die installierten stationären und ambulanten Angebote so zu unterstützen und zu beraten, dass längerfristig eine Entlastung der involvierten Fachpersonen und eine verbesserte Zusammenarbeit mit den betroffenen Eltern und dem Helfersystem gewährleistet werden kann.

Dadurch wird das Kindeswohl langfristig gesichert und das familiäre System stabilisiert, was wiederum den Erhalt einer kindeswohlgerechten Betreuung und Versorgung der Kinder im familiären Rahmen ermöglicht.

Coaching

Coaching für Erwachsene in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen

Forschungsergebnisse zeigen: Eine Entwicklung hin zur hochstrittigen Elternschaft lässt sich durch früh einsetzende Intervention am ehesten positiv beeinflussen. Das Coaching bei hochstrittigen Eltern, die wir entwickelt haben, sensibilisiert Eltern für mögliche Stolpersteine und gibt ihnen Werkzeuge für einen kompetenten Umgang mit der Situation.

Anmeldung durch Kindeseltern selbst oder über Dritte. Bei Anordnung erfolgt bei Bedarf ein Bericht an Gericht oder Behörde.

Eine Trennung gehört zu den schwierigsten Lebensphasen – erst recht, wenn langdauernde Verfahren und Besuchsrechtsschwierigkeiten dazukommen. Das Coaching unterstützt betroffene Eltern dabei:

  • Wege zum besseren Umgang mit negativen Gefühlen zu erarbeiten
  • Kinder vor Konflikten zu schützen und ihnen emotionalen Halt zu geben
  • Erzieherische und emotionale Kompetenzen zur Geltung zu bringen
  • Persönlich mit Besuchsrechtskonflikten oder Eltern-Kind-Entfremdung umzugehen

Coaching für Kinder in schwierigen Scheidungs- und Trennungssituationen der Eltern

Kinder brauchen nach einer Trennung klare Strukturen und einen Rahmen, in dem sie ihre Bedürfnisse formulieren können. Wenn elterliche Konflikte eskalieren, verlieren sie oft den sicherheitsgebenden Rahmen, den sie für ihre Entwicklung brauchen.

Im Coaching arbeiten altersangepasst wir an Fragen wie:

  • Wie erlebt das Kind die Beziehung zu Mutter und Vater?
  • Welche Belastungen erlebt es innerhalb der Familie?
  • Wie kann es seine Wünsche, Sorgen und Gefühle besser wahrnehmen und ausdrücken?
  • Wie können seine Ressourcen für einen besseren Schutz vor Loyalitätskonflikten gestärkt werden?

Auch wenn Eltern das Beste für ihre Kinder wollen, bleibt es für sie schwierig, sich in herausfordernden familiären Situationen neutral und adäquat zu verhalten. Gleichzeitig haben die Kinder das Problem, dass sie kaum mit ihren Eltern über ihre Gefühle, Sorgen und Nöte sprechen können, da die Eltern ja Bestandteil dieser Konflikte sind. Die Kinder suchen dann nach Auswegen aus ihrem Dilemma und machen in ihrer Not oftmals Aussagen oder zeigen Verhaltensweisen, welche die Gedanken oder Haltungen eines Elternteils abbilden oder von jedem Elternteil zu seinen Gunsten interpretiert wird, was wiederum zu einer Verhärtung der Fronten zwischen den Eltern beiträgt.

In diesem speziellen Coaching wird u.a. an folgenden Fragen gearbeitet:

  • Wie erlebt das Kind die Beziehung zur Mutter, zum Vater und zu anderen Familienmitgliedern?
  • Wie erlebt es den elterlichen Konflikt?
  • Welche Belastungen erlebt das Kind innerhalb der Familie?
  • Wie kann das Kind seine Wünsche, Sorgen, Nöte und Gefühle besser wahrnehmen und mit ihnen umgehen?
  • Welches Rüstzeug braucht es, um seine Wünsche, Sorgen, Nöte und Gefühle seinen Eltern gegenüber zu formulieren?
  • Wie können die Ressourcen des Kindes für einen besseren Schutz vor Loyalitätskonflikten gestärkt werden?

Ziel dieses Coaching ist es, Kindern in belastenden Situationen eine gute und bedürfnisorientierte Unterstützung zu bieten, um Auswege aus den oft schwierigen und festgefahrenen Situationen zu erarbeiten. Nur so kann den Kindern ihre Zukunft wirklich gehören!

Kindesanhörung

Minderjährige haben in allen Situationen, die sie betreffen, ein Recht darauf, altersentsprechend informiert und angehört zu werden.

Im Auftrag von Behörden oder Gerichten führe ich Anhörungen von Kindern und Jugendlichen durch. Dabei werden Erleben, Bedürfnisse, Wünsche und Befürchtungen aufgenommen und in Absprache mit dem Kind dokumentiert.

Zusätzlich berate ich Gerichtspersonen oder Behördenvertreter im Vorfeld von Anhörungen, die sie durchführen werden.